Freiwilligendienste stärken


Hermann Dietzfelbingers Idee wurde im Laufe der folgenden Jahre sowohl von der katholischen Kirche als auch von Wohlfahrtsverbänden wie dem Diakonischen Werk aufgegriffen, die Anfang der 1960er Jahre damit begannen, entsprechende Strukturen innerhalb ihrer Organisationen anzulegen. Auch die Politik nahm sich schließlich des Themas an und verabschiedete am 1. April 1964 das “Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres”. Darin werden bis heute die Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen geregelt, ebenso ihre pädagogische Betreuung und die soziale Absicherung.

Das „Freiwillige Soziale Jahr“ (FSJ) ist ein außerschulisches Bildungsangebot zwischen Schule und Beruf für junge Leute von 17 bis 27 Jahre. Es beginnt je nach Einsatzstelle zwischen August und Oktober eines Jahres und dauert zwölf Monate. Wie der Name schon andeutet, sind die meisten FSJ-Stellen im sozialen Bereich angesiedelt – etwa in einer Einrichtung für Behinderte, in Krankenhäusern und Kitas oder in einem Altenheim. Es gibt aber auch andere Stellen, z.B. im Sportverein. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Std./Woche bei einer 5- oder 6-Tage-Woche und 26 bzw. 31 Urlaubstagen. Während des FSJ ist die Teilnahme an 25 begleitenden Bildungstagen verbindlich.

Was bringt ein Freiwilligendienst?

Im Gegenzug erhalten die Freiwilligen ein monatliches Taschengeld (ca. 400–500 €), freie Unterkunft/Verpflegung (oder Geldersatz), Sozialversicherung (Rente, Kranken, Pflege, Arbeitslos, Unfall) und i.d.R. Kindergeld. Zudem gibt es Urlaub (meist 26–30 Tage), pädagogische Seminare, einen FSJ-Ausweis für Vergünstigungen und ein Zeugnis. Im FSJ können die Teilnehmer/innen u.a. praktisch arbeiten, selbständig werden, eigene Fähigkeiten und Grenzen erkennen, nach dem Sinn des Lebens fragen und Antworten entwickeln, sich im Umgang mit anderen Menschen üben, einen Einblick ins Berufsleben nehmen und ggf. zu einer Berufsentscheidung kommen.

Neben dem dem FSJ gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Freiwilligendienste, darunter das Diakonische Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst (BFD). Nicht nur junge Menschen bis 27 Jahre können einen freiwilligen Dienst absolvieren. Es gibt auch Angebote für Menschen ab 40 oder über 60. Hier gibt es mehr Infos dazu.

Mehr Infos zum Thema gibt es zum Beispiel unter www.bundes-freiwilligendienst.de , unter www.ev-freiwilligendienste.de/ sowie auch beim zuständigen Bundesministerium unter www.bmfsfj.de

Die zuständige Bundesministerin Karin Prien hat im Februar 2026 angekündigt, noch im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Freiwilligendienste in Deutschland vorzulegen. Wohlfahrtsverbände wie Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz und andere begrüßen das Vorhaben, stellen aber auch klare Forderungen auf. Mehr dazu unter https://www.rechtauffreiwilligendienst.de/

  • 10.05.2026
  • Manfred Rütten
  • Red
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