Orange Days


Die Aktion mit der Signalfarbe Orange soll auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam machen. Dabei handelt es sich um ein weltweites Problem, das sich u.a. auch in Unterdrückung, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung zeigt. In Deutschland stehen dagegen eher Fälle häuslicher Gewalt im Mittelpunkt. Unter dem Begriff „Häusliche Gewalt“ wird jede Form von Beziehungsgewalt verstanden und zusammengefasst, die – im Gegensatz zum öffentlichen Raum – im privaten Bereich stattfindet. Die Bandbreite reicht dabei von psychischer Gewalt durch Bedrohung oder Stalking bis hin zu handfester körperlicher Gewalt – etwa durch Schläge, Tritte oder Vergewaltigung. Mehr Infos hier.

Im Jahr 2024 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) bundesweit etwa 180.715 polizeilich erfasste Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen, was einen Anstieg von 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Ein Großteil der Fälle (etwa 79,2 %) ereignete sich im Kontext der Partnerschaftsgewalt.

Der 25. November gilt als „Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ , der u.a. von Frauenorganisationen der Vereinten Nationen unterstützt wird, die dazu 1991 die Aktion „Orange the World“ ins Leben gerufen haben. Bis zum 10. Dezember – dem Internationalen Tag der Menschenrechte – unterstützen auch in Deutschland zahlreiche Organisationen die Aktion. Mit Bannern, Kundgebungen und Informationen wird in verschiedenen Städten auf das Thema „Gewalt gegen Frauen“ aufmerksam gemacht.

Vor der psychischen oder physischen Gewalt ihrer Partner fliehen viele Frauen in eines der deutschlandweit rund 400 Frauenhäuser. Doch die haben seit Jahren weder genug Geld noch genügend Plätze, um allen Frauen sofort helfen zu können. Aus einem Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 27. Mai 2019 geht hervor, dass die Frauenhäuser in Deutschland chronisch überlastet sind: „Jährlich suchen in Deutschland etwa 16.000 Frauen mit fast ebenso vielen Kindern Zuflucht in einem Frauenhaus. Oft wird ihnen der Zugang zu Schutz und Hilfe aufgrund von Platzmangel, ungeklärter Finanzierungsfragen oder bürokratischer Hürden erschwert oder sogar verwehrt.“

Neben den etwa 400 Frauenhäusern und den 25 Frauenschutzwohnungen leisten auch die bundesweit rund 600 Beratungsstellen von Diakonie, Caritas und anderen freien Wohlfahrtsverbänden wertvolle Hilfe. Eine weitere niederschwellige Anlaufstelle ist das kostenlose Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ . Dabei handelt es sich um eine Einrichtung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das seit 2013 aktiv ist. Betroffene können sich unter der Telefonnummer 08000 116 016 anonym melden, in 18 Sprachen ist Beratung möglich. 2024 verzeichnete das Hilfetelefon über 91.000 Kontaktaufnahmen und mehr als 60.000 Beratungen .

Auf der Internetseite https://www.frauen-info-netz.de/ der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. finden Betroffene und Interessierte zahlreiche nützliche Tipps und weiterführende Links zum Thema. Über eine Postleitzahl-Suche lassen sich außerdem Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in NRW finden. Grüne bzw. rote Sticker unter den gefundenen Frauenhäusern zeigen an, ob dort aktuell Plätze frei sind. Einen ähnlichen Service für das gesamte Bundesgebiet bietet die Seite https://www.frauenhaus-suche.de/

Wenn bei akuter Gefahr schnelle Hilfe gefragt ist, sollten Frauen den Notruf 110 wählen und die Polizei zu Hilfe rufen. In NRW können die Beamten den Aggressor sofort aus der Wohnung verweisen und ihm das Betreten für weitere zehn Tage untersagen. In dieser Zeit kann sich die Frau fachkundig beraten lassen oder beim Zivilgericht beantragen, dass ihr die Wohnung zugesprochen wird. Darüber hinaus kann dem Täter verboten werden, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten und Kontakt zum Opfer aufzunehmen.

  • 25.11.2025
  • Max Testermann
  • Red
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